Zahnarzt für Kiefergelenkserkrankungen / CMD, Parodontosebehandlungen / Zahnerhaltungspraxis | Zahnarztpraxis Dr. Gehrke Bochum

Schnarchen / Schlafstörung

Müde durch Schlafstörungen? Schnarchen und die daraus folgenden Atemstörungen (Schlafapnoe) sind nicht nur für die Lebenspartner ein lästiges Geräusch bei der Nachtruhe. Vielmehr gefährdet Schnarchen und die damit verbundene Atemstörung, die Atemaussetzer beim Schlafen, die Gesundheit des Schnarchenden durch die „Tagesmüdigkeit“ und den allgemeinen Leistungsverlust. Das Risiko von Verkehrsunfällen steigt, die Konzentrationsfähigkeit und die Stressresistenz nimmt ab. Die Lebenserwartung verkürzt sich bei unbehandelten Schlafapnoe-Patienten um ca. 7 Jahre.

Schon im Kindesalter kann es durch schlafbezogene Atmungsstörungen zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Kindes kommen. Es wird heute diskutiert, dass auch ADHS durch Einschlaf- und Durchschlafstörungen und in dessen Folge Tagesmüdigkeit und Hyperaktivität begünstigt wird. Zusätzlich wird durch die Atemstörungen der Energieverbrauch nachts nicht heruntergefahren, was die Kinder in ihrem allgemeinen Wachstum hemmt.

Ob bei Erwachsenen ein habituelles Schnarchen oder schon eine Schlafapnoe vorliegt, muss mit Hilfe der Schlafmedizin untersucht werden. Zahnmedizinische Leistungen sind dabei ergänzende Maßnahmen der schlafmedizinischen Diagnostik und Therapie, die vom Schlafmediziner nicht geleistet werden können. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit findet daher jetzt erst in zunehmendem Maße statt.

Schnarchschiene gegen Schnarchen und Schlafstörungen
Die Schienen müssen heute nicht mehr so groß und klobig sein, wie früher. Sie werden individuell für Sie hergestellt und angepasst. Der Komfort und damit die Motivation das Gerät zu tragen steigt.

Bevor ein „Antischnarchgerät“, eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS), eingesetzt wird, müssen eine spezielle Anamnese und die in der Zahnmedizin/Kieferorthopädie üblichen Befunde erhoben werden. Die Anamnese einschließlich einer Fremdanamnese mit dem Schlafpartner soll unter anderem klären, ob ein „harmloses“ oder „primäres“ Schnarchen – ohne Atmungsaussetzer – vorliegt. Darunter sind Schnarchgeräusche zu verstehen, die durch Vibration des Zungengrundes, der Pharynxwände oder des Gaumensegels ausgelöst werden. Treten weder Atmungspausen (Apnoen) noch Atmungseinschränkungen (Hypopnoen) auf und lassen keine klinischen Symptome auf Kreislauferkrankungen schließen, liegen weder morgendliche Abgeschlagenheit noch Tagesmüdigkeit vor, ist das Schnarchen als „harmlos“ zu bezeichnen.

Bei leichten bis mittelschweren obstruktiven Schlafstörungen (20 bis 30 Atmungsaussetzer von mehr als zehn Sekunden pro Stunde) sind intraorale Geräte anwendbar. Sie sollten aber ausschließlich auf Verordnung eines Schlafmediziners angefertigt werden. Weisen Eintragungen in einem speziellen Fragebogen auf mögliche ernst zu nehmende Erkrankungen hin (zum Beispiel Schlafapnoe), ist eine Überweisung an einen Schlafmediziner oder an ein Schlaflabor zwingend. Die Verdachtsdiagnose wird verstärkt durch Leitsymptome wie:

  • starkes, unregelmäßiges Schnarchen
  • erhöhte Tagesmüdigkeit
  • Einschlafneigung bei monotoner Tätigkeit (einschließlich Autofahren)
  • nächtliche Atmungspausen
  • unruhiger Schlaf
  • morgendliche Abgeschlagenheit.

Diese Symptome sind häufig mit internistischen Erkrankungen, zum Beispiel Adipositas, pulmonale Hypertonie und Herzrhythmusstörungen, assoziiert. Der Schweregrad schlafgebundener Erkrankungen wird vom Pulmologen, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Internisten mit ambulanten Geräten, der sogenannten Polygrapie oder vom Schlafmediziner durch die stationäre Polysomnografie im Schlaflabor festgestellt. Nach Eingliederung des Gerätes ist eine erneute ambulante oder stationäre polysomnografische Kontrolluntersuchung erforderlich. Es besteht dennoch eine Unsicherheit, ob jeder Patient mit einer Schlafapnoe von dem UKP-Gerät profitiert. Nur durch eine aufwändige Voruntersuchung, bei der der Patient in einen künstlichen Schlaf versetzt wird, ist endoskopisch festzustellen, auf welcher Ebene die Obstruktion stattfindet. Ist der Zungengrund überwiegend für den zeitweiligen Verschluss ursächlich, sind UKP-Geräte in der Regel erfolgreich. Bei harmlosem (primärem) Schnarchen wurde mehrfach festgestellt, dass die Verbesserung des Schnarchens nahezu von 100 Prozent der Patienten angegeben wird.

Schnarchen / Schlafstörung bei Kindern

Das Schnarchen bei Kindern wird hauptsächlich durch Polypen (Adenoide) oder geschwollene Rachenmandeln (Tonsillen) verursacht. Es wird eine familiäre Häufung diskutiert. Deswegen arbeiten wir eng mit Hals-Nasen-Ohrenärzten und Kieferorthopäden zusammen, um für unsere kleinen Patienten frühzeitig eine Therapie des Schnarchens einleiten zu können. Weitere Informationen

Öffnungszeiten

Montags 8:00-12:30 14:30-18:00
Dienstags 8:00-13:00 14:30-19:00
Mittwochs 8:00-13:00
Donnerstags 8:00-13:30 14:30-18:00
Freitags 8:00-13:00

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Kontakt

Zahnarztpraxis
Dr. med. dent. Joachim Gehrke

Fraunhoferstr. 1a
D-44879 Bochum

Tel: 0234 49 00 40
E-Mail:

Frau Besl und Frau Frewer sind am Empfang gern für Sie da.

Fr. Besl    Fr. Frewer

Zahnärztlicher Notdienst

Den zahnärztlichen Notdienst erreichen Sie außerhalb unserer Sprechzeiten unter:
0234 - 77 00 55

NEU mit Treppenlift, jetzt einfacherer Zugang zur Praxis!

Liebe Patienten,

wenn Sie den Treppenlift benötigen, nutzen Sie bitte die Schelle neben dem Treppenlift. Wir kommen dann zeitnah zu Ihnen nach unten, um Ihnen bei der Bedienung zu helfen.

Wenn Sie mit einer Begleiperson kommen, kann diese sich auch in der Praxis melden.

Ihr Praxis-Team,
Dr. Joachim Gehrke

Liebe Patientinnen und Patienten

Eine gesunde Mundhöhle ist auch Infektionsschutz!
Denken Sie an Ihre Vorsorgetermine.

Wir denken an Sie:

  • Keine Wartezeiten, Sie kommen in der Regel sofort ins Behandlungszimmer
  • Temperaturmessung bei jedem Betreten der Praxis
  • Laufende Desinfektion und Lüftung der Räume
  • Regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen
  • Mund- und Nasenschutzpflicht für Alle (Wir tragen FFP2 Masken)
  • Einhalten der RKI – Richtlinien

Deswegen ist es umso wichtiger, dass Sie bitte die Termine einhalten oder rechtzeitig absagen, da wir ansonsten Leerlauf haben, in der wir keine anderen Patienten behandeln können.

Bitte informieren Sie sich bei akuten Schmerzen vorab telefonischen unter 0234/490040 in der Zeit von 8-12 und, außer Mittwoch/Freitag nachmittags, von 14:30 bis 17 Uhr, wann wir sie behandeln können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Praxisteam
Dr. Joachim Gehrke

Stop covid-19